Datenschutz für Ihr Unternehmen

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) hat seit Ihrer Einführung mächtig für Wirbel und Unsicherheit gesorgt. Als externer, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragte lösen wir diese Verwirrung auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

 

Ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich?

Unter gewissen Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Im Wesentlichen geht es dabei darum, ob und in wieweit Sie mit „personenbezogenen Daten“ arbeiten:

  • Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüsse auf die Person erlauben.
  • Besondere personenbezogene Daten umfassen Informationen über die ethnische und kulturelle Herkunft, politische, religiöse und philosophische Überzeugungen, Gesundheit, Sexualität und Gewerkschaftszugehörigkeit. Diese Informationen sind besonders schützenswert.

Hierzu gehören z. B. auch IP-Adressen. Die IP-Adresse ist vergleichbar mit einer Anschrift oder Telefonnummer im realen Leben. Im Internet benötigt jedes Gerät etwas ähnliches ‑ IP‑Adresse genannt. Sie ist eigentlich nur eine Kombination aus Zahlen. Im Normalfall haben Anwender damit nichts zu tun. Da Sie aber u. a. beim Surfen im Netz benötigt wird und ihr Internetanbieter verpflichtet ist die Adressen aufzubewahren, kann man sie theoretisch einer Person zuordnen. Damit verarbeitet praktisch jede Webseite personenbezogene Daten.


Unsere Leistungen als Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter(TÜV) berät und unterstützt Herr Fischer Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO. Im Anschluss an die Umsetzung stehen wir Ihnen natürlich auch weiterhin gern zur Verfügung.

Wir beraten Sie, wenn Sie Fragen haben

  • ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen
  • ob und wer ein Auftragsverarbeiter ist
  • welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie treffen müssen
  • rund um den Datenschutz…

Wir entwickeln und erstellen u. a.

  • Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationen technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Datenschutzfolgeabschätzungen
  • Konzepte der IT-Sicherheit / Datensicherheit